Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft – EEG
Energiegemeinschaften sind der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie.
Eine EEG darf Strom, Wärme oder Gas aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Ihr Aktionsbereich beschränkt sich auf das Konzessionsgebiet eines einzelnen Netzbetreibers.
Für innerhalb einer EEG gehandelten Strom entfällt der Erneuerbaren-Förderbeitrag (bisher: Ökostromförderbeitrag), für Strom aus Photovoltaik außerdem die Elektrizitätsabgabe. Die Netzgebühren werden für EEGs, nicht aber für BEGs, reduziert. Wird in einer Energiegemeinschaft weniger Strom erzeugt als verbraucht, können deren Mitglieder ihren Liefervertrag mit einem Energielieferanten behalten.